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ARBEITSRECHT

Im Rahmen des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vermitteln in den Regelungen von Beziehungen und Streitigkeiten zwischen ihnen. Wir beteiligen uns an den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften und an den Verhandlungen über die Vorbereitung und Beschluss von Tarifverträgen.

Wir führen Beschäftigungsverfahren für die Arbeitgeber, Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse und Disziplinarverfahren. Wir bereiten interne allgemeine Rechtsakte im Bereich des Arbeitsrechts, Arbeitsverträge, individuelle Verträge und Geschäftsführungsverträge und Tarifverträge vor.

Wir vertreten die Arbeiter bei einem Disziplinarverfahren, bei der regelmäßigen und außergewöhnlichen Beendigung des Vertrages, bei Verstoß gegen gesetzliche und vertragliche Pflichten des Arbeitgebers, bei der Ausübung unbezahlter Löhne, Zuschüsse, Abfindungen und sonstiger geldlicher und nicht monetärer Forderungen.

RECHTSGEBIETE:

Unsere Leistungen, Ratschläge und Empfehlungen sind deshalb nach außergerichtlicher Streitbewältigung und dem freundschaftlichen Umgang orientiert. Gerichtsverfahren sind das letzte rechtliche Mittel für den Schütz der Interessen unserer Klienten. Sie werden nur dann gebraucht, wenn alle andere Rechtsmittel und Wege schon ausgenutzt sind.
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