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INSOLVENZRECHT

Im Bereich des Insolvenzrechts verfügen wir über reiche Erfahrungen in der Beratung unserer Klienten in Bezug in Verbindung mit der
Einführung eines Insolvenzverfahrens über juristische und natürliche Personen. Wir vertreten sowohl Gläubiger als auch Konkursschuldner in Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit Konkursverfahren sind, einschließlich mit Verfahren von Anfechtungsklagen des Schuldners.

Für unsere Klienten melden wir alle Arten von Forderungen der Gläubiger in Konkursverfahren an, wir vertreten sie in den Verfahren der Anerkennung und Anfechtung von Forderungen, und in den Verfahren, um die Abweisung der Pflichten des Schuldners anzufechten – an natürliche Personen.

Bei der Rechtsberatung und der Zusammenstellung unterschiedlicher Verträge für Banken, Finanzinstitute und für andere unsere Klienten prüfen unsere Anwälte stets sorgfältig alle Aspekte der Risiken, einschließlich möglicher Widerlegungsklagen des Schuldners in Konkursverfahren und der Folgen der Insolvenz des Auftragnehmers.

RECHTSGEBIETE:

Unsere Leistungen, Ratschläge und Empfehlungen sind deshalb nach außergerichtlicher Streitbewältigung und dem freundschaftlichen Umgang orientiert. Gerichtsverfahren sind das letzte rechtliche Mittel für den Schütz der Interessen unserer Klienten. Sie werden nur dann gebraucht, wenn alle andere Rechtsmittel und Wege schon ausgenutzt sind.
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