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VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN

Gemäß des Gesetzes über die Durchsetzung und Versicherung führen wir verschiedene Vollstreckungsverfahren für unsere Klienten durch, und zwar für geldliche und nicht geldliche Forderungen und andere Verbindlichkeiten.

Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens ermahnen wir die Schuldner zur Zahlung der Forderungen und Erfüllungen der Verpflichtungen, erwerben die Daten über Schuldner und ihre Vermögenswerte, führen Sicherungsverfahren der Vermögensverhältnisse von Schuldnern durch, und zwar für die Tilgung, und verfolgen aktiv den Ablauf des Vollstreckungsverfahrens bis zur endgültigen Tilgung bzw. Beendigung des Verfahrens.

Eine besondere Aufmerksamkeit schenken wir der Kostenwirksamkeit des Vollstreckungsverfahrens. Aufgrund der gesammelten Daten über den Schuldner und sein Vermögen, beraten wir unsere Klienten nur diejenigen exekutiven Handlungen zu verwenden, die so bald wie möglich und mit minimalen Kosten zur Rückzahlung ihrer Forderungen führen können.

RECHTSGEBIETE:

Unsere Leistungen, Ratschläge und Empfehlungen sind deshalb nach außergerichtlicher Streitbewältigung und dem freundschaftlichen Umgang orientiert. Gerichtsverfahren sind das letzte rechtliche Mittel für den Schütz der Interessen unserer Klienten. Sie werden nur dann gebraucht, wenn alle andere Rechtsmittel und Wege schon ausgenutzt sind.
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