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SCHADENERSATZE

Im Falle eines Verkehrsunfalls, eines Arbeitsunfalls, einer Verletzung von einer dritten Person, einer Beleidigung, Lästerung oder einer Schädigung des Rufes, wenn wegen natürlicher und anderer Katastrophen, die zu materiellen und/oder immateriellen Schäden führen, erstellen und vermitteln wir den Klienten Schadensersatzansprüche zum Erwerb der Entschädigungszahlung.

Die Höhe des Schadensersatzanspruches bestimmen wir in Bezug auf den entstandenen Schaden und nach sorgfältiger Erforschung jedes Einzelfalls und nach jeder einzelnen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen.

Wir bemühen uns, den Schadenersatz außer Gericht zu regeln. Ist dies nicht möglich, vertreten wir unsere Klienten bei Schadenersatzstreiten vor Gericht und anderen Behörden.

RECHTSGEBIETE:

Unsere Leistungen, Ratschläge und Empfehlungen sind deshalb nach außergerichtlicher Streitbewältigung und dem freundschaftlichen Umgang orientiert. Gerichtsverfahren sind das letzte rechtliche Mittel für den Schütz der Interessen unserer Klienten. Sie werden nur dann gebraucht, wenn alle andere Rechtsmittel und Wege schon ausgenutzt sind.
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