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GESELLSCHAFTSRECHT

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts bieten wir unseren Klienten Dienstleistungen im Bereich der Gründung, Umwandlung, Fusionen und Einkauf des Unternehmens, sowie die Übertragung von Geschäftsanteilen, wir beraten sie, erstellen Rechtsgutachten und vertreten sie bei der Ausführung von gesellschaftsrechtlichen Sachen.

Wir bieten den Eigentümern und ihren Leitungs- und Kontrollorganen die Dienstleistungen der Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in Bezug auf die optimalen Strukturen und das geregelte Verhältnis zwischen „Hemmung und Gleichgewicht“ und Vermeidung von Interessenkonflikten an. Wir bereiten Gründungsakte, Gesellschaftsverträge, Verträge zur Veräußerung von Unternehmensanteilen, Statuten und Geschäftsordnungen vor und helfen beim Abschluss bzw. deren Annahme.

RECHTSGEBIETE:

Unsere Leistungen, Ratschläge und Empfehlungen sind deshalb nach außergerichtlicher Streitbewältigung und dem freundschaftlichen Umgang orientiert. Gerichtsverfahren sind das letzte rechtliche Mittel für den Schütz der Interessen unserer Klienten. Sie werden nur dann gebraucht, wenn alle andere Rechtsmittel und Wege schon ausgenutzt sind.
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